Leistungsschutzrecht für Verlage – Medienkartell statt cool media

Das geplante Leistungsschutzrecht für Verlage geisterte schon länger durch die politische Landschaft. Jetzt soll aus dem Geist Leben eingehaucht werden – aber ich fürchte daraus wird lediglich ein lebensunfähiger Zombie werden.

Das einzig konstruktive am Leistungsschutzrecht für Verlage dürfte sein, das damit die Kanzlerin eine alte Zusage erfüllt. Funktionieren wird das Leistungsschutzrecht eher nicht. Im schlimmsten Fall wird damit das Gegenteil dessen erreicht, was angestrebt wird.

Leistungsschutzrecht und digitale Welt

Leistungsschutzrecht klingt ja schon mal sehr nachvollziehbar. Da sollen – einfach formuliert –  jetzt Google und Co. dafür bezahlen, das in ihren Suchergebnissen die Inhalte unserer Verlage angeteasert werden. Letztlich geht es darum, das die Verlage dringend funktionierende Geschäftsmodelle für das Internet brauchen und die wenigsten den Mut haben, auf ihre eigene Leistung zu vertrauen und dafür vom User Geld zu verlangen.

In den USA gibt es die Erkenntnis, das Verlage für jeden Dollar, den sie im Internet verdienen, 7 US $ in Print verlieren. Für Deutschland ist mir keine entsprechende Studie bekannt, aber ich gehe davon aus, das die Verhältnisse vergleichbar unerfreulich sind.

Die seit Jahren anhaltende und zunehmend verzweifelter erscheinende Suche nach funktionierenden Geschäftsmodellen im Internet leidet vor allem unter dem handicap, das diese neuen Geschäftsmodelle zumindest so ertragreich sein sollten, wie die gewohnten. Das kann und wird nicht in einer digitalisierten Wirtschaft nicht funktionieren. Also brauchen die Verlage Unterstützung vom Staat. Das bitte aber möglichst gut und diskret verpackt. Hartz IV für Verlage zu Lasten Dritter klingt nun mal nicht ganz so gut wie Leistungsschutzrecht.

Der Begriff Leistungsschutzrecht gibt vor, das die Verlage die eigene Leistung nur durch dieses Recht schützen können. Das ist in der Sache irreführend. Ginge es den Verlagen darum, ihre Inhalte nicht in den Trefferlisten von Google und Co oder in Newsreaders zu finden, ist das technisch leicht zu realisieren. Es geht den Verlagen auch nicht darum, mit Google und anderen ein gemeinsames Geschäftsmodell zu entwickeln. Die Verlage können ihr von Print gewohntes Geschäftsmodell nach dessen besonderen Konditionen im digitalen Umfeld nicht realisieren und versuchen deshalb an existierenden fremden Geschäftsmodellen zu partizipieren.

Realsatire pur

„Niemand hat die Absicht eine (digitale) Mauer zu bauen“*, aber ein kleines Gesetz zum Schutz der eigenen Erträge wäre als Unterstützung für Not leidende Verlage schon nett. Unerfreulicher Weise dürfte diesem digitalen Mäuerchen nicht ganz die Lebensdauer des realen Vorgängermodells vergönnt sein. Da Axel Springer und Co. meinen ihre Mauer zu brauchen, zieht Merkel sie brav hoch. Ãœber Wert und Haltbarkeit dieses Konstrukts muss sie sich keine Gedanken machen, Hauptsache Merkel hat geliefert.

Hässliche Alternativen für Verlage

Angenommen, das Leistungsschutzrecht wird wie angedacht Gesetz und Google müsste beispielsweise dafür bezahlen, das es in seiner Trefferliste auf die News von Zeitungsverlagen verweist. Warum sollte Google dann noch auf diese Inhalte verweisen? Weil es die Verlage wünschen? Weil der User diesen Hinweis braucht? Weil es keine Alternativen dazu gibt?

Der User der googelt will einfach  nur Nachrichten und nicht zwingend Nachrichten von XYZ. Sonst würde er direkt zu XYZ gehen und dort suchen. Auch in der Nachrichtenbranche gibt es anscheinend Menschen, die keine (Nachrichten-) Marke brauchen. Denen die Quelle dann egal ist, wenn sie ihren Ansprüchen genügt. Das wird auch kein Leistungsschutzrecht ändern. Ausreichende Qualität – da dürfte es keinen Zweifel geben- bieten im Nachrichtengeschäft z. B. die öffentlich-rechtlichen Medien.

Die Kick out Variante

Das niemand einen Anspruch darauf hat, in der Trefferliste von Google aufgeführt zu werden, ist sicher auch den Verlagen bekannt. Das es nicht unmöglich ist, bestimmte Domains aus einer Trefferliste auszuschließen, sicher ebenfalls. Das die Verlage einen wesentlichen Teil ihres Traffics von Google beziehen, ist dort sicher auch bekannt. Den Wegfall dieses Traffics durch andere Maßnahmen auszugleichen, kostet sowohl Zeit als auch Geld.

Die öffentlich-rechtliche Variante

Nachrichten sind eine sehr verderbliche Ware und zugleich breit erhältlich. Wie viel davon bereits mit den Leistungen der öffentlich-rechtlichen Medien ausreichend abgedeckt werden ist eine interessante Frage. Würde es dem durchschnittlichen user nicht reichen, wenn er bei seiner Suche von Google und Co. statt auf die  Websites der privaten Verlage zu den Websites der öffentlich-rechtlichen Medien weitergeleitet würde? In diesem Fall stärkte das Leistungsschutzrecht nicht ganz diejenigen, für die es eigentlich gemacht werden soll.

 Quellenwechsel

Wo der Nachrichteneinzelhandel nicht mehr Content via Suchmaschinen liefern will, gibt es noch die Alternativen aus dem Großhandel – sprich von Nachrichtenagenturen – oder aus anderen Quellen. Im Bereich der internationalen Nachrichten könnten dies neben den öffentlich-rechtlichen auch internationale Quellen sein, für die sich der deutsche Markt über diese Konsequenz des Leistungsschutzrechtes öffnen kann. Für den lokalen Bereich könnten dadurch die Entwicklung von Blogs mit regionalen Informationen oder den Ansätzen des Bürgerjournalismus gefördert werden. Natürlich kommt hier sofort die Frage nach der Qualität und dem Qualitätsjournalismus. Eine Frage die sich gelegentlich auch bei den Blättern stellt, die diesen Anspruch gerne für sich erheben. Die Antwort darauf wird vom Markt gegeben.

Wettbewerb und Leistungsschutzrecht

Eine Kette ist immer so stark wie ihr schwächstes Glied. Ähnliches gilt für Kartelle. Das Unternehmen, das sich eben nicht an diese Verabredung zu Lasten Dritter hält, könnte als lächelnder Gewinner aus diesem Versuch hervor gehen. Der Ansatz, einer Organisation die Vermarktung zu übergeben, muss nicht von Misstrauen den eigenen Kartellkollegen gegenüber zeugen, sondern kann auch einer realen Einschätzung entstammen. Einer tanzt immer aus der Reihe, zumal wenn es sich für ihn lohnen könnte und man diesen Alleingang mit hehren Idealen verkaufen kann.

Quid pro quo

Wenn Google daran verdient, das die Inhalte von Verlagen in seinen Trefferlisten auftauchen und dafür künftig Erlöse abzugeben hat, dann müssen auch die Verlage Google an ihren Umsätzen beteiligen, denn Google verschafft ihnen einen Teil des dafür erforderlichen Traffics. Diese beiden Ansprüche gegeneinander aufzurechnen dürfte teuer werden, bietet aber eine schöne Beschäftigungsgarantie für Anwälte, Gerichte und die zu schaffende Organisation, die diese Erlöse eintreiben soll.

Digitale Geschäftsmodelle für Medienunternehmen

Natürlich sind wirtschaftlich erfolgreiche digitale Geschäftsmodelle für Medienunternehmen möglich. Um sie zu entwickeln sollte man lediglich ausreichende Kompetenz für die digitale Welt aufweisen und sich von der guten alten Zeit verabschieden. Ersteres scheint leichter zu realisieren als letzteres. Dort wo der technische Fortschritt in der Medienwelt die Wirtschaftlichkeit und Produktivität verbesserte, ist das den Unternehmen dieser Wandel gut gelungen. Wenn es an heilige Ertragsstrukturen geht, fällt Wandel sichtbar schwerer. Das wiederum trübt oder verhindert den Blick auf die Möglichkeiten die sich den Verlagen bieten.

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Dieser Erkenntnis ist im Fall der Zeitungsverlage nur noch anzufügen, das dieses Leistungsschutzrecht kaum mehr als eine weitere Zeitvergeudung ist und Zeit scheint man immer noch sehr viel zu haben.

By the way

Was hätte eigentlich Axel Springer zum Weg des (digitalen) Mauerbaus gesagt? Was dazu, das man sich als freie vierte Gewalt im Staat für die Gewinnsicherung von diesem Staat ein Stück abhängig macht? Wenn über Wulf zurecht gelästert werden kann, was müsste ein verantwortungsvoller Journalismus über die Preisgabe eines Stücks der eigenen Unabhängigkeit schreiben?

Unabhängige vierte Gewalt und Leistungsschutzrecht?

Natürlich brauchen wir eine vom Staat unabhängige vierte Gewalt in unserer Demokratie. Das diese verantwortungsvolle Aufgabe von den Vertretern eines Leistungsschutzrechts unter den Fittichen des Staates zweifelsfrei geschultert werden kann, darf nach einer versteckten Subvention und der damit einher gehenden Abhängigkeit hinterfragt werden.

Man braucht keinen Berlusconi um in einer Demokratie eine freie Presse abzuschaffen. Das geht auch in Eigenregie. Das Argument von der gesellschaftlichen Bedeutung einer vom Staat unabhängigen Presse wird diskret wie preiswert verramscht – mit bleibendem Schaden für die Glaubwürdigkeit der Presse.

Eine Signora Merkelusconi bekäme mit einem Leistungsschutzrecht für Verlage ein Werkzeug, mit dem sie auch die Verlage an die Kandare nehmen kann. Deshalb bin ich für die Verlage sehr froh, das dieses angedachte Leistungsschutzrecht alle Chancen hat, ein veritabler wirtschaftlicher Flop zu werden.

Beruhigender wäre es wenn Frau Merkel das Leistungsschutzrecht als das erkannte, was es ist – ein Schaden für das Land ohne Nutzen für den Empfänger dieser Subvention – und diesem Versuch ein schnelles Ende setzte. Die Verlage könnten sich wieder darauf konzentrieren am Markt Geld zu verdienen statt sich durch die Hintertüre subventionieren zu lassen und dabei ein Stück ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit  und ihre Glaubwürdigkeit zu verramschen.

*zweckentfremdetes historisches Zitat. Urheber änderte kurzfristig seine Meinung.